Unsere News

Achtung!!! - Außerordentliche Mitgliederversammlung am 11.02.2012, 09.30, "Stau" - Vorstandswahl

Interessierte Kandidaten treffen sich bereits am 09., ab 19.00 Uhr, bzw einfach melden!

!!!! Feier !!!!
57 Jahre "Anglerverein 1955 Triebes e.V." mit großem Fest am "Stau" -
Termin 01.09.2012.

- Fressmeile, Spiele für Groß und Klein - Frühschoppen - Fischerstammtisch, Angeln, u.v.a.m.

2 bis 4x im Jahr geht es nach Norwegen
an den Trondheim - Fjord
Im Frühling und im Herbst
Informationen und Anmeldungen bei Axel Wagner

(c) by u. wagner

(c) by u. wagner


weiter bauen wir unser Vereinsgebäude aus. - Mindestens 4 Teiche werden 2011-2012 saniert - Der Dammbereich am Stau wird ausgeglichen - Weitere Renaturierung "Mehla- und Triebesbach" - LSG Pflege - Müllentfernungen - Baumschnitt - Uferbefestigung u.v.a.m.




unsere Fische werden regelmäßig amtstierärztlich untersucht, so können wir Fische umsetzen oder auch verkaufen.Elritzen, Schmerlen andere Kleinfische, Karausche, Krebs und Muschel gehören bei uns dazu!!!

ganz stolz sind wir auf mittlerweile 23 eigenen Pachtgewässer - hier im Bild ein Aufzuchtteich. 2011 ernteten wir z.Bsp. ca. 4.300 Karpfen, 2.500 Schleien, u.v.a.m.
Die meist extensive Bewirtschaftung ermöglicht auch den vielen geschützten Fisch-, Krebs- und Muschelarten ein gutes Fortkommen.

(c) by u. wagner





Fragen zu:
-Erlaubnisscheinen an Bach, Teichen oder Talsperre -Fischereilehrgängen
-Mitgliedschaft
-Fischerei, u.a.m.

senden Sie eine Mail, oder rufen Sie doch einmal an !(036622/72773, 01714833124)


 

Gewässerverzeichnis 2012

(mit Hauptfischarten/Angelgewässer)
1. Talsperre Hohenleuben, 64ha, Sportangelgewässer
2. Triebesbach, 15ha, Sportangelgewässer vom „Zscherlich“ bis Mündung in die „Weida“
3. Großer Teichmüllers Teich, 1,2ha, Sportangelgewässer
4. Kleiner Teichmüllers Teich, 0,4ha, Aufzuchtgewässer
5. Marke, unten, 0,3ha, Aufzuchtgewässer
6. Marke, oben, 0,1ha, Biotop
7. Aufzuchtteich, Gewerbegebiet, oben, 0,5ha
8. Aufzuchtteich, Gewerbegebiet, unten, 0,5ha
9. Niederböhmersdorfer Badeteich, 0,7ha, Sportangelgewässer
10. Waldteich, 0,9ha, ab 2006 Sportangelgewässer
11. Speicherbecken (Stau), 3ha, Sportangelgewässer
12.- 14. Gewässer am Gewerbegebiet Nord-Ost Zeulenroda, 1ha, Aufzuchtgewässer
15. Talteich, 0,1ha, Biotop
16. Steinmühlenteich, 1ha, Zeulenroda, Aufzuchtgewässer
17. Forstteich, Neuärgerniß, 0,9ha, Sportangelgewässer
18. Dorfteich, Mehla, 0,03ha, Aufzuchtgewässer
19. Köberteich, Zadelsorf, 0,02ha, Aufzuchtgewässer
20. Haußnersteich, Zeulenroda, 0,5ha, Aufzuchtgewässer
21. Kirchnerteich, Zeulenroda, 0,1ha, Aufzuchtgewässer
22. Mehlabach (Neuärgeniß-“Stau“-fischereil. Verantwortung)
23. Dorfteich Göttendorf, 0,2ha, Aufzuchtgewässer

Angelgewässer 2012 Hauptfischarten (Stand: Dezember 2011)

Triebes: Seit dem 08.05.2000
Bachforelle, Döbel, Flussbarsch, Plötze, Hasel, Hecht Hauptbesatz 2012 : 1-3 jährige Bachforellen
Speicherbecken, Triebes (Stau), ab 2010
Karpfen, Schleie, Hecht, Zander, Regenbogenforelle, Rotfeder, Aal, Flussbarsch Hauptbesatz 2012: Karpfen, Forellen, Schleie, Aal
Teichmüllers Teich, ab 2012 (Angeln erst ab 2013 möglich)
Hauptbesatz 2012: Karpfen, Schleie, fangreife Aale,ab 2014 Hechte
Badeteich Niederböhmersdorf, ab 01.05.2009
Karpfen, Schleie, Forelle, Aal, Zander, Rotfeder Hauptbesatz 2012: Forellen, Aal, Karpfen
Waldteich, seit 2006
Karpfen, Schleie, Flussbarsch, Aal, Rotfeder, Zander, Wels, Giebel Hauptbesatz 2012: Forellen, Karpfen, Aal
Forstteich, ab Mai 2012
Hauptbesatz: Karpfen, Forelle, Schleie, Rotfeder
Hohenleubentalsperre, seit 1993
Karpfen, Schleie, Hecht, Flussbarsch, Aal, Weißfischarten, Zander, Wels
Besatz 2012: Zander, Aal, Karpfen
Preise der Erlaubnisscheine entsprechend der Regelungen der Talsperrenkommission.

Erlaubnisscheinpreise 2012

Kombikarte (Triebes, Stau,Forstteich, TMT, Niederböhmersdorfer Badeteich)
JK: 60,00 (2012 - ohne TMT=50,00)
Einzelne Teiche: JK: 30,00

Tageskarten: Nur einzelne Gewässer!
Vereinsmitgliedschaft: 5,00
Verbandsmitgliedschaft: 7,00
Nur Fischereischein: 10,00

Gewässerordnungen 2012

Bestimmungen über das Angeln an der Talsperre Hohenleuben für das Jahr 2012 (Auszug)
Die Vorgaben des Fischereigesetzes und dessen Verordnungen sind zu beachten !
Besondere Vorgaben:
Das Angeljahr 2012 beginnt am 01.03. und endet am 31.12.2012.
Im Monat November herrscht Friedfischangelverbot!
Der Angelplatz ist in einen sauberen Zustand zu versetzen und in einem solchen zu verlassen. (Beutel mitführen ) Der Inhaber des Erlaubnisscheines hat die dazugehörige Fangkarte mitzuführen und den Fang sofort am Fangort einzutragen. Die Fangkarte und der Erlaubnisschein sind nach Ablauf der Gültigkeit unverzüglich dem Verein zuzustellen. – Spätestens aber bis zum 05.01.2013. Besondere Verbote:
Das Angeln in gesperrten Bereichen (Buchten, Gelegezonen).
Das Angeln vom Boot aus, oder die Verwendung eines Bootes zum Fischen, bzw. Anfüttern.
Eisangeln, Zelten, Feuer machen. Übermäßiges Anfüttern.
Waidgerechtes Verhalten zeichnet uns als Angler aus !!!
Fangbegrenzungen:
Es dürfen insgesamt 3 Fische der Arten Aal, Schleie und Forelle, maximal aber 2 Karpfen oder 2 Hechte oder 2 Zander gefangen werden.
Jahresfangbegrenzung: Jeder Sportangler soll maximal nur soviel Fische dem Gewässer entnehmen, wie er selber, bzw. seine Familie verwerten kann.
Besondere Mindestmaße
Aal, Hecht u. Zander 50 cm Karpfen 40 cm Forelle 30 cm, Barsch, Schleie 25 cm
Das Angeln auf Raubfische darf generell erst ab dem 01.06. erfolgen!!
Natur und Umwelt: Das Parken des Fahrzeuges (PKW und Krafträder!) in Gewässernähe sowie das Befahren von Wiesen und gesperrten Wegen ist untersagt !!!
Bei Verstößen: Der Erlaubnisschein wird ersatzlos eingezogen, weitere Konsequenzen !
Mit der Übernahme des Erlaubnisscheines erklärt sich der Angler mit diesem Vertrag einverstanden !

Bestimmungen über das Angeln an vereinseigenen Teichen 2012
Tagesangelzeit: 00.00 Uhr- 24.00 Uhr.
Jahresfangbegrenzungen: 17 Karpfen, 10 Aale, 7 Hechte, 20 Salmoniden jährlich.
Einzelgewässerkarte: 15 Karpfen, 10 Aale, 3 Hechte, 3 Zander und 10 Salmoniden
3 Teiche Gewässerkarte: 20 Karpfen, 15 Aale, 5 Hechte, 5 Zander und 20 Salmoniden
5 Teiche Gewässerkarte: 25 Karpfen, 20 Aale, 7 Hechte, 8 Zander und 30 Salmoniden
Tagesfangbegrenzungen: Karpfen, Schleie, Aal. Forellen, Hechte, Zander – Max. insgesamt 3
Andere ungeschützte Fischarten unterliegen keiner Fangbegrenzung und müssen den Gewässern entnommen werden. (z.Bsp. Giebel)
Besondere Bestimmungen zusätzlich zur Thüringer Fischereiverordnung:
Aal, Zander und Hecht: 50 cm - Karpfen: 40 cm Bachschmerle und Elritze – ganzjährige Schonzeit.
Waldteich, Badeteich Niederböhmersdorf: Angeln ab 01. 04., sowie kein Angeln an den Einlaufseiten. Forstteich: Angeln ab 01. 05!.
Für motorisierte Fahrzeuge gilt: Kein Verlassen öffentlicher Wege.
Parken am Forstteich-nur auf dem ausgewiesenem Parkplatz.. Der Inhaber des Erlaubnisscheines hat den Fang sofort nach dem Fang in die Fangstatistik einzutragen. Die Fangkarte und der Erlaubnisschein sind nach Ablauf der Gültigkeit unverzüglich dem Verein zuzustellen. – spätestens bis 05.01. des Folgejahres.
Verhalte Dich Waidgerecht --- Viel Erfolg !

Bestimmungen über das Angeln an der Triebes 2012
Geangelt werden darf nur vom 01. April bis zum 30. September.
Die Tagesangelzeit beginnt um 00.00 Uhr und endet um 24.00 Uhr. Angelstrecke: Gemarkungsgrenze Zeulenroda/Triebes (Brücke Zscherlich) bis Einlauf in die Weida.
Bis zur Höhe Bachstraße(Triebes) ist nur 1 Flugangel erlaubt (reine Flugangelstrecke) Allgemeine Angelstrecke ab Bachstraße, Triebes Besondere Bestimmungen, zusätzlich zur Thüringer Fischereiverordnung:
Gefangene Fische sind sofort in die Fangstatistik einzutragen. Kein Hältern von Fischen !!! Die Fangkarten und die Erlaubnisscheine sind nach Ablauf der Gültigkeit unverzüglich dem Verein zuzustellen. – spätestens zum 05.01. des Folgejahres.
Fangbegrenzungen: Tageskarte: 3 Salmoniden; Wochenkarte: 6 Salmoniden; Jahreskarte: 25 Salmoniden.
Andere Fische keine Fangbegrenzung Besondere Schonzeiten: Bachschmerle und Elritze – ganzjährige Schonzeit.
Verhalte Dich Waidgerecht --- Viel Erfolg !

Alarmplan

für vereinseigene Gewässer
Bei Feststellung „unvorhersehbarer Einwirkung auf den Fischbestand oder das Gewässer“, speziell bei akuten Schadstoffeinleitungen, die Gefahr für das Gewässer, insbesondere Fischsterben auslösen, sind die Einleitungsstellen durch den Angler (oder aufmerksamen Bürger) schnell zu lokalisieren.
Folgende Schritte sind zu unternehmen.:
Verschaffe dir einen Überblick über die Schädigung, mögliche Ursachen und Verursacher bzw. Einleitungsstellen, Informiere schnell den Vorstand des Vereins, evtl. die Feuerwehr, die Polizei, Gehe wieder vor Ort und beobachte die weiter Entwicklung, Sorge dafür, dass sofort (unter Aufsicht) Messungen, Wasserproben und tote Fische entnommen werden,* Wasserproben (3 Stück) je Liter, Flaschenbeschriftung: Tag, Uhrzeit, Entnahmeort,*
Kühl und dunkel lagern.*
Beschreibe möglichst genau das Aussehen des Wassers ( Farbe, Geruch, Schaum, Oelgehalt, Jauche, Gülle usw.),*
Notiere das Aussehen der toten Fische ( Kiemen, Kiemendeckel, Farbe, Schleimabsonderungen )*
Wer ist zu informieren?
Notrufe 110 oder 112
Örtliche Polizei Greiz 03661 6210
Örtliche Polizei Zeulenroda 036628 710
Der Pächter/Besitzer/ (AV Triebes) 036622/72773 , 01714833124
Fischereiaufsicht 01721722503
Gewässerwart 01627238473
Stadtverwaltung Z´rda-Triebes 036622/7610, 036628/480
Landratsamt Greiz 03661/8760
Landratsamt Zeulenroda 036628/470
Wasserbehörde 03661/876 608
Staatl. Veterinäramt Greiz 03661 876 811
Schwerpunkte sind: -Gewässereinläufe, Landwirtschaft, Straßen * = Nicht unbedingt vom ersten Beobachter zu erledigende Aufgaben