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Gewässerverzeichnis 2012 (mit Hauptfischarten/Angelgewässer)
1. Talsperre Hohenleuben, 64ha, Sportangelgewässer
2. Triebesbach, 15ha, Sportangelgewässer vom
„Zscherlich“ bis Mündung in die „Weida“
3. Großer Teichmüllers Teich, 1,2ha,
Sportangelgewässer
4. Kleiner Teichmüllers Teich, 0,4ha, Aufzuchtgewässer
5. Marke, unten, 0,3ha, Aufzuchtgewässer
6. Marke, oben, 0,1ha, Biotop
7. Aufzuchtteich, Gewerbegebiet, oben, 0,5ha
8. Aufzuchtteich, Gewerbegebiet, unten, 0,5ha
9. Niederböhmersdorfer Badeteich, 0,7ha,
Sportangelgewässer
10. Waldteich, 0,9ha, ab 2006 Sportangelgewässer
11. Speicherbecken (Stau), 3ha, Sportangelgewässer
12.- 14. Gewässer am Gewerbegebiet Nord-Ost
Zeulenroda, 1ha, Aufzuchtgewässer
15. Talteich, 0,1ha, Biotop
16. Steinmühlenteich, 1ha, Zeulenroda,
Aufzuchtgewässer
17. Forstteich, Neuärgerniß, 0,9ha, Sportangelgewässer
18. Dorfteich, Mehla, 0,03ha, Aufzuchtgewässer
19. Köberteich, Zadelsorf, 0,02ha, Aufzuchtgewässer
20. Haußnersteich, Zeulenroda, 0,5ha,
Aufzuchtgewässer
21. Kirchnerteich, Zeulenroda, 0,1ha, Aufzuchtgewässer
22. Mehlabach
(Neuärgeniß-“Stau“-fischereil. Verantwortung)
23. Dorfteich Göttendorf, 0,2ha, Aufzuchtgewässer
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Angelgewässer 2012
Hauptfischarten (Stand: Dezember 2011)
Triebes: Seit dem 08.05.2000
Bachforelle, Döbel, Flussbarsch, Plötze, Hasel, Hecht
Hauptbesatz 2012 : 1-3 jährige Bachforellen
Speicherbecken, Triebes (Stau), ab 2010
Karpfen, Schleie, Hecht, Zander, Regenbogenforelle, Rotfeder, Aal, Flussbarsch
Hauptbesatz 2012: Karpfen, Forellen, Schleie, Aal
Teichmüllers Teich, ab 2012
(Angeln erst ab 2013 möglich)
Hauptbesatz 2012: Karpfen, Schleie, fangreife Aale,ab 2014 Hechte
Badeteich Niederböhmersdorf, ab 01.05.2009
Karpfen, Schleie, Forelle, Aal, Zander, Rotfeder
Hauptbesatz 2012: Forellen, Aal, Karpfen
Waldteich, seit 2006
Karpfen, Schleie, Flussbarsch, Aal, Rotfeder, Zander, Wels, Giebel
Hauptbesatz 2012: Forellen, Karpfen, Aal
Forstteich, ab Mai 2012
Hauptbesatz: Karpfen, Forelle, Schleie, Rotfeder
Hohenleubentalsperre, seit 1993
Karpfen, Schleie, Hecht, Flussbarsch, Aal, Weißfischarten, Zander, Wels
Besatz 2012: Zander, Aal, Karpfen
Preise der Erlaubnisscheine entsprechend der Regelungen der Talsperrenkommission.
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Erlaubnisscheinpreise 2012
Kombikarte (Triebes, Stau,Forstteich, TMT, Niederböhmersdorfer Badeteich)
JK: 60,00 (2012 - ohne TMT=50,00)
Einzelne Teiche: JK: 30,00
Tageskarten: Nur einzelne Gewässer!
Vereinsmitgliedschaft: 5,00
Verbandsmitgliedschaft: 7,00
Nur Fischereischein: 10,00
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Gewässerordnungen 2012
Bestimmungen über das Angeln an der
Talsperre Hohenleuben für das Jahr 2012 (Auszug)
Die Vorgaben des Fischereigesetzes und dessen Verordnungen sind zu beachten !
Besondere Vorgaben:
Das Angeljahr 2012 beginnt am 01.03. und endet am 31.12.2012.
Im Monat November herrscht Friedfischangelverbot!
Der Angelplatz ist in einen sauberen Zustand zu versetzen und in einem solchen zu verlassen. (Beutel mitführen )
Der Inhaber des Erlaubnisscheines hat die dazugehörige Fangkarte mitzuführen und den Fang sofort am Fangort einzutragen. Die Fangkarte und der Erlaubnisschein sind nach Ablauf der Gültigkeit unverzüglich dem Verein zuzustellen. – Spätestens aber bis zum 05.01.2013.
Besondere Verbote:
Das Angeln in gesperrten Bereichen (Buchten, Gelegezonen).
Das Angeln vom Boot aus, oder die Verwendung eines Bootes zum Fischen, bzw. Anfüttern.
Eisangeln, Zelten, Feuer machen.
Übermäßiges Anfüttern.
Waidgerechtes Verhalten zeichnet uns als Angler aus !!!
Fangbegrenzungen:
Es dürfen insgesamt 3 Fische der Arten Aal, Schleie und Forelle, maximal aber 2 Karpfen oder 2 Hechte oder 2 Zander gefangen werden.
Jahresfangbegrenzung: Jeder Sportangler soll maximal nur soviel Fische dem Gewässer entnehmen, wie er selber, bzw. seine Familie verwerten kann.
Besondere Mindestmaße
Aal, Hecht u. Zander 50 cm Karpfen 40 cm
Forelle 30 cm, Barsch, Schleie 25 cm
Das Angeln auf Raubfische darf generell erst ab dem 01.06. erfolgen!!
Natur und Umwelt:
Das Parken des Fahrzeuges (PKW und Krafträder!) in Gewässernähe sowie das Befahren von Wiesen und gesperrten Wegen ist untersagt !!!
Bei Verstößen:
Der Erlaubnisschein wird ersatzlos eingezogen, weitere Konsequenzen !
Mit der Übernahme des Erlaubnisscheines erklärt sich der Angler mit diesem Vertrag einverstanden !
Bestimmungen über das Angeln an vereinseigenen Teichen 2012
Tagesangelzeit: 00.00 Uhr- 24.00 Uhr.
Jahresfangbegrenzungen:
17 Karpfen, 10 Aale, 7 Hechte, 20 Salmoniden jährlich.
Einzelgewässerkarte: 15 Karpfen, 10 Aale, 3 Hechte, 3 Zander und 10 Salmoniden
3 Teiche Gewässerkarte: 20 Karpfen, 15 Aale, 5 Hechte, 5 Zander und 20 Salmoniden
5 Teiche Gewässerkarte: 25 Karpfen, 20 Aale, 7 Hechte, 8 Zander und 30 Salmoniden
Tagesfangbegrenzungen: Karpfen, Schleie, Aal. Forellen, Hechte, Zander – Max. insgesamt 3
Andere ungeschützte Fischarten unterliegen keiner Fangbegrenzung und müssen den Gewässern entnommen werden. (z.Bsp. Giebel)
Besondere Bestimmungen zusätzlich zur Thüringer Fischereiverordnung:
Aal, Zander und Hecht: 50 cm - Karpfen: 40 cm
Bachschmerle und Elritze – ganzjährige Schonzeit.
Waldteich, Badeteich Niederböhmersdorf: Angeln ab 01. 04., sowie kein Angeln
an den Einlaufseiten. Forstteich: Angeln ab 01. 05!.
Für motorisierte Fahrzeuge gilt: Kein Verlassen öffentlicher Wege. Parken am Forstteich-nur auf dem ausgewiesenem Parkplatz..
Der Inhaber des Erlaubnisscheines hat den Fang sofort nach dem Fang in die Fangstatistik
einzutragen. Die Fangkarte und der Erlaubnisschein sind nach Ablauf der Gültigkeit
unverzüglich dem Verein zuzustellen. – spätestens bis 05.01. des Folgejahres.
Verhalte Dich Waidgerecht --- Viel Erfolg !
Bestimmungen über das Angeln an der Triebes 2012
Geangelt werden darf nur vom 01. April bis zum 30. September. Die Tagesangelzeit beginnt um 00.00 Uhr und endet um 24.00 Uhr.
Angelstrecke: Gemarkungsgrenze Zeulenroda/Triebes (Brücke Zscherlich) bis Einlauf in die Weida. Bis zur Höhe Bachstraße(Triebes) ist nur 1 Flugangel erlaubt (reine Flugangelstrecke) Allgemeine Angelstrecke ab Bachstraße, Triebes
Besondere Bestimmungen, zusätzlich zur Thüringer Fischereiverordnung:
Gefangene Fische sind sofort in die Fangstatistik einzutragen.
Kein Hältern von Fischen !!! Die Fangkarten und die Erlaubnisscheine sind nach Ablauf der Gültigkeit unverzüglich dem Verein zuzustellen. – spätestens zum 05.01. des Folgejahres.
Fangbegrenzungen:
Tageskarte: 3 Salmoniden; Wochenkarte: 6 Salmoniden; Jahreskarte: 25 Salmoniden. Andere Fische keine Fangbegrenzung
Besondere Schonzeiten:
Bachschmerle und Elritze – ganzjährige Schonzeit.
Verhalte Dich Waidgerecht --- Viel Erfolg !
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Alarmplan
für vereinseigene Gewässer
Bei Feststellung „unvorhersehbarer Einwirkung auf den Fischbestand oder das Gewässer“, speziell bei akuten Schadstoffeinleitungen, die Gefahr für das Gewässer, insbesondere Fischsterben auslösen, sind die Einleitungsstellen durch den Angler (oder aufmerksamen Bürger) schnell zu lokalisieren.
Folgende Schritte sind zu unternehmen.:
Verschaffe dir einen Überblick über die Schädigung, mögliche Ursachen und Verursacher bzw. Einleitungsstellen, Informiere schnell den Vorstand des Vereins, evtl. die Feuerwehr, die Polizei, Gehe wieder vor Ort und beobachte die weiter Entwicklung, Sorge dafür, dass sofort (unter Aufsicht) Messungen, Wasserproben und tote Fische entnommen werden,* Wasserproben (3 Stück) je Liter, Flaschenbeschriftung: Tag, Uhrzeit, Entnahmeort,*
Kühl und dunkel lagern.*
Beschreibe möglichst genau das Aussehen des Wassers ( Farbe, Geruch, Schaum, Oelgehalt, Jauche, Gülle usw.),*
Notiere das Aussehen der toten Fische ( Kiemen, Kiemendeckel, Farbe, Schleimabsonderungen )*
Wer ist zu informieren?
Notrufe 110 oder 112
Örtliche Polizei Greiz 03661 6210
Örtliche Polizei Zeulenroda 036628 710
Der Pächter/Besitzer/ (AV Triebes) 036622/72773 , 01714833124
Fischereiaufsicht 01721722503
Gewässerwart 01627238473
Stadtverwaltung Z´rda-Triebes 036622/7610, 036628/480
Landratsamt Greiz 03661/8760
Landratsamt Zeulenroda 036628/470
Wasserbehörde 03661/876 608
Staatl. Veterinäramt Greiz 03661 876 811
Schwerpunkte sind:
-Gewässereinläufe, Landwirtschaft, Straßen * = Nicht unbedingt vom ersten Beobachter zu erledigende Aufgaben
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